Recht auf Bildung

Die Revolutionär:innen aus den Jahren 1848/49 wussten, dass Teilhabe ohne Bildung kaum möglich ist. Dabei drifteten Bildungstand bzw. Alphabetisierung in ganz Europa weit auseinander. Während in Frankreich, Großbritannien und der Habsburgermonarchie weit mehr als die Hälfte lesen und schreiben konnten – in Preußen sogar über 80% – waren im Russischen Zarenreich weniger als 5% alphabetisiert. Umfassende Bildungsangebote sowie Lehrfreiheit waren daher 1848 revolutionäre Kernforderungen. Besonders an den Universitäten forderten Studenten und Professoren eine Befreiung der Bildungsinstitutionen von staatlicher Zensur und kirchlicher Kontrolle. Auch Forderungen nach weitreichenden Bildungsreformen wurden laut.

Sie wurden auch in den bildungspolitischen Debatten der Frankfurter Nationalversammlung intensiv diskutiert. Inspiriert waren sie von vorangegangenen bildungspolitischen Errungenschaften in europäischen Nachbarländern. In Erweiterung eines Artikels der belgischen Verfassung von 1831 wurde in der Paulskirche erstmalig in Europa mit knapper Mehrheit beschlossen: „Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei“.

Das Schul- und Unterrichtswesen, das bisher unter dem Einfluss und der Aufsicht der Kirchen stand, wurde nach der Revolution von vielen Regierungen dauerhaft einer umfassenden staatlichen Aufsicht unterstellt. Volksschullehrer mussten sich einer staatlichen Prüfung unterziehen. Ihr Ansehen stieg, weil sie als Staatsdiener Rechte und regelmäßiges Einkommen hatten. Vor allem aber sollten die politischen Organe Zugriff auf die Lerninhalte erhalten.

Was allerdings 1848/49 noch nicht europaweit eingeführt wurde, war die Schulpflicht sowie kostenlose Bildung. Die Bildungsziele der Volksschulen konnten auch durch häuslichen Unterricht vermittelt werden. Dafür waren die Eltern verantwortlich.