Die europäische Revolution von 1848/49 gilt in der westlichen Welt als zweite große Etappe auf dem Weg zur Durchsetzung von Freiheits- und Menschenrechten und als entschiedene Reaktion auf soziale Benachteiligungen in Folge der Industrialisierung.
1789, auf dem Höhepunkt der ersten Etappe, setzten zuerst Frankreich und die USA die bürgerliche Emanzipation durch Abschaffung überkommener Privilegien durch: „Die Menschen sind von Geburt frei und gleich an Rechten und bleiben es“ heißt es im ersten Satz der französischen Deklaration der Menschen- und Bürgerrechte. Die amerikanische Bill of Rights garantiert in ihrem ersten Artikel Pressefreiheit, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit und die Trennung von Staat und Kirche.
1848 kommen Forderungen nach sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechten hinzu, darunter die Rechte auf Bildung, Arbeit und soziale Absicherung. Die neue Regierung in Paris verpflichtete sich 1848, Arbeit für alle Bürger zu garantieren, allerdings erfolglos.
Noch nicht im Fokus standen 1848 gleiche Rechte für Frauen und versklavte Menschen. Zwar schaffte Frankreich 1848 die Sklaverei endgültig ab, koloniale Ausbeutung und wachsende rassistische Diskriminierung blieben jedoch bestehen.
Dabei waren die Weichen längst anders gestellt: Der Inselstaat Haiti schaffte wenige Jahre nach der französischen Revolution von 1789 jegliche mit der Hautfarbe begründete Ungleichheit ab. Die versklavte Bevölkerung hatte sich dort in einem brutalen Krieg von der französischen Kolonialmacht befreit und 1805 in ihrer Verfassung festgeschrieben, dass Haitianer:innen fortan unterschiedslos „Schwarz“ seien – alle mit gleichen Rechten. „Schwarz“ wurde als politische Kategorie begriffen.
Erst seit 1948 liegt – als dritte Etappe – mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ein universeller Rechtekatalog vor, der keinerlei Ausschlüsse wegen „Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand“ zulässt. Bis heute haben 147 Länder diese Erklärung unterzeichnet. Es handelt sich dabei aber um keine einklagbaren Rechte, viele Länder verletzen sie jeden Tag.