Freizügigkeit

Um 1848 war die Reisefreiheit noch durch eine strenge Visapolitik eingeschränkt, die heute unvorstellbar erscheint.


Eine Reise zwischen Paris und Mailand oder zwischen Kopenhagen und Warschau war nicht ohne Weiteres möglich. Es bedurfte amtlicher Reisedokumente und nicht selten mussten die Gründe für die Reise offengelegt werden. Nicht einmal zwischen den Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes konnten Menschen ohne Beschränkungen hin- und herreisen. Gleiche Rechte und freie Wohnsitzwahl für alle Deutsche in allen deutschen Ländern war deshalb 1848/49 eine wichtige Forderung. Sie wurde von einem breiten Teil der Bevölkerung getragen.

Auch wurde ein Auswanderungsrecht im Frankfurter Grundrechtekatalog von 1848 garantiert. Paradoxerweise wurde dieses Recht auf Auswanderung für einige, die es gefordert hatten, nach dem Scheitern der Revolution zur Pflicht: Revolutionäre, die etwa in Baden im Gefängnis saßen, konnten auf Antrag ihrer Angehörigen „zur Auswanderung“ begnadigt werden – wenn die Angehörigen die Kosten dafür übernahmen. Auf diese Weise entstanden in der Schweiz, in den USA und in Australien Gemeinschaften deutscher 1848er, die sich fortan dort in Teilen für Freiheit und Demokratie engagierten.

Erst 1867 erfolgte eine Liberalisierung der Passgesetze in Europa, so dass bis zum Ersten Weltkrieg – Russland und die Türkei ausgenommen – relative Reisefreiheit herrschte.