Gleichheit vor dem Gesetz

Mit der Forderung, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich behandelt werden sollen, betraten die Revolutionär:innen 1848/49 kein unbekanntes Terrain.


Die Forderung nach rechtlicher Gleichheit aller Bürger war in den Revolutionen in den USA (1776) und Frankreich (1789) ein zentrales politisches Anliegen. Davon ausgeschlossen waren Frauen, versklavte Menschen und Ureinwohner:innen, obwohl sie weit mehr als die Hälfte aller erwachsenen Bevölkerung darstellten. Im Verlauf der Französischen Revolution kam auch bereits die Forderung nach der Abschaffung der Sklaverei auf. Endgültig kam es dazu in den französischen Kolonien aber erst nach der Pariser Februarrevolution 1848.

Auch im Deutschen Bund forderten Abgeordnete der Nationalversammlung mehr rechtliche Gleichheit der Menschen. Jakob Grimm, einer der beiden Brüder Grimm, fand im Paulskirchenparlament keine Mehrheit mit seinem Antrag „Alle Deutschen sind frei, und deutscher Boden duldet keine Knechtschaft. Fremde Unfreie, die auf ihm verweilen, macht er frei.“ Diesen Antrag hatte er vor dem Hintergrund der Sklaverei in Amerika formuliert.

Was die Gleichheit vor dem Gesetz betraf, sollten einzelne Stände wie der Adel oder der Klerus keine Sonderrechte und Privilegien mehrfür sich in Anspruch nehmen dürfen. Um diese Forderung durchzusetzen, kam es immer wieder zu Unruhen. In Südwestdeutschland zum Beispiel stürmten und brandschatzten Bauern 1848 fürstliche Ämter. Mit Erfolg: Die Fürsten verzichteten auf Frondienste und Sonderrechte. Engagierte Frauen hingegen, die 1848 die Gleichstellung der Geschlechter vor dem Gesetz forderten, fanden wenig Gehör.

Die Forderung nach Gleichheit sollte auch auf die Gleichstellung von Menschen aller religiösen Bekenntnisse bedeuten. Die in der Frankfurter Paulskirche beschlossenen Grundrechte sicherten Jüdinnen:Juden erstmals die volle Rechtsgleichheit zu. Da jedoch einige Länder des Deutschen Bundes die Grundrechte nicht anerkannten, blieben Jüdinnen:Juden z.B. in Preußen noch vom Dienst in der Justiz, Polizei und der Schule weiter ausgeschlossen. Im Fürstentum Lippe war ihnen sogar die Mitgliedschaft in einigen Zünften untersagt.

Auch bei der Wehrpflicht sollte Gleichheit hergestellt werden. Bis dahin konnten sich Wohlhabende von ihr „freikaufen“. Ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung wurde nur von den sogenannten „Friedenskirchen“ (Quäkern und Mennoniten) eingefordert. Erst 1987 erkannte die Vollversammlung der Vereinten Nationen das Recht auf Kriegsdienstverweigerung als allgemeines Menschenrecht an. Von vielen Mitgliedsstaaten wird das Recht bis heute nicht respektiert.

Was die Einlösung der Forderung nach Gleichheit für alle ohne Einschränkungen betrifft, so wird eine solche Gleichheit erst in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 und im deutschen Grundgesetz von 1949 garantiert. In vielen Teilen der Welt ist sie nicht durchgesetzt.