Pressefreiheit

Die Pressefreiheit gehört heute zu den Grundsäulen unserer Demokratie. Bereits Ende des 18. Jahrhunderts gab es relative Pressefreiheit in einigen Ländern, darunter Großbritannien, Schweden, den USA und im revolutionären Frankreich. In den meisten Staaten des Deutschen Bundes herrschte am Vorabend der Revolution 1848/49 hingegen noch eine strenge politische Zensur von Presse- und Buchwesen.


Das Verbot einer Druckschrift musste von den Zensoren meist nicht einmal begründet werden. Die Einführung der Pressefreiheit war deshalb eine zentrale Forderung weiter Teile der Demokratiebewegung von 1848.
Schon im Vorfeld der Revolution experimentierten Regierungen mit der Lockerung der Pressezensur. Besonders eindrücklich waren die zunächst überraschend liberalen Reformen, welche Papst Pius IX. ab 1846 im Kirchenstaat erließ. Sie machten ihn zunächst auch zu einer Symbolfigur der italienischen Einigungsbewegung. Nachdem die Zensur im Frühjahr 1848 auch in vielen Ländern Europas gefallen war, überfluteten zahlreiche Druckerzeugnisse die Städte.

Bretterwände wurden zu Wandzeitungen. Zeitungen wandelten sich von Mitteilungsorganen zu Meinungs- und Diskussionsforen. Das führte zu einem bislang unerreichten Grad der Politisierung der Menschen.

Die Kunde von Vorgängen, Akteur:innen und politischen Ideen der Revolution konnte sich auf dem ganzen Kontinent ausbreiten. Die Revolution 1848/49 wurde durch die liberalisierte Presselandschaft als europäisches Ereignis erlebbar.

Auch in den von der Frankfurter Nationalversammlung beschlossenen Grundrechten hatte die Pressefreiheit einen hohen Stellenwert. Von den Landesfürsten wurde sie jedoch in der Folgezeit nach und nach wieder beschnitten. So sah beispielsweise die aufgezwungene preußische Verfassung im Dezember 1848 zwar formal Pressefreiheit vor, stellte aber zugleich „Vergehen, welche durch Wort, Schrift, Druck oder bildliche Darstellung begangen werden“, unter Strafe. In Sachsen wurden noch 1850 Frauen die Herausgabe von Zeitungen gesetzlich untersagt. Damit sollte Louise Otto-Peters an der Herausgabe der Gleichberechtigung propagierenden Frauen-Zeitung gehindert werden.

Heute ist die Pressefreiheit in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und auch im Grundgesetz als eine wesentliche Basis von Demokratien enthalten. Trotzdem ist die Pressefreiheit in vielen Ländern der Welt bis heute eingeschränkt.